Darfst Du Newsletter auch ohne Double-Opt-in versenden? Nicht pauschal und keineswegs ohne rechtliche Grundlage. Aber: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Registrierung ausreichend sein kann, um Werbe-E-Mails zu versenden.
In diesem Beitrag ordnen wir das Urteil ein und stellen klar, wo strategische Fehlinterpretationen drohen.

Am 13. November 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-654/23), dass auch eine kostenlose Kontoerstellung mit kommerziellem Hintergrund eine ausreichende Geschäftsbeziehung darstellen kann. Aber Achtung: Damit das sogenannte Bestandskundenprivileg greift, müssen weiterhin alle gesetzlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sein:
Zudem muss jede E-Mail eine Widerspruchsmöglichkeit (Abmeldelink) enthalten.
Wichtig ist: Das Urteil schafft kein neues Marketingrecht. Es konkretisiert, wann eine Registrierung als wirtschaftlicher Kontakt gewertet werden kann. Damit schafft der EuGH Freiräume für Plattform- und Freemium-Modelle. Der EuGH trennt zudem sauber zwischen Datenschutzrecht (DSGVO) und Wettbewerbsrecht (UWG). Während §7 Abs. 3 UWG eine Ausnahme vom Einwilligungserfordernis für Werbung regelt, bleibt die DSGVO relevant für die rechtmäßige Datenverarbeitung und Dokumentation.
Für Dich als E-Mail-Marketer ergeben sich neue Spielräume bei Registrierungen oder kostenlosen Accounts. Aber: Ein registrierter Kontakt ist noch kein qualifizierter Lead. Er befindet sich häufig am Anfang seiner Journey. Entsprechend sensibel muss die Ansprache erfolgen.
Stell Dir vor, Du betreibst einen Online-Shop für Mode in Deutschland. So nutzt Du das EuGH-Urteil in der Praxis:

Für zulässige Ansprache auf Basis einer Registrierung wird gegenwärtig der Begriff Soft-Opt-in geprägt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob es auch ein Soft-Opt-out in der Kommunikationslogik benötigt? Rechtlich genügt ein klarer Abmeldelink. Strategisch kann es hingegen sinnvoll sein, registrierte Kontakte entsprechend ihrer Phase in der Customer Journey anzusprechen.
Die belastbare Grundlage seriöser Kundenkommunikation bleibt in jedem Fall ein dokumentiertes Double-Opt-in (DOI):

Das EuGH-Urteil schafft Klarheit für moderne Geschäftsmodelle. Es erweitert Spielräume im Dialogmarketing. Profitieren werden vermutlich nur Unternehmen, die ihre Datenstruktur, Segmentierung und Kommunikationsstrategie im Griff haben.
Marketer sollten sich bewusst machen, dass E-Mail-Werbung nicht automatisch strategisch sinnvoll ist, nur weil sie rechtlich zulässig ist. Im Mittelpunkt bleibt der Mensch in seiner jeweiligen Phase der Customer Journey.

Inxmail bietet Dir alles, was Du für rechtssicheres E-Mail-Marketing brauchst. Erfahre, wie eurowings holidays innerhalb einer Woche über 22.000 neue Leads mit geringem Eigenaufwand, überschaubaren Kosten und einem rechtssicheren Adressaufbau generierte.
Inxmail bietet keine Rechtsberatung an. Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Für eine rechtliche Bewertung konsultiere bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Bei Fragen zum Datenschutz wende Dich an Deine·n Datenschutzbeauftragte·n.
Du möchtest spannende Insights und wertvolle Tipps rund um E-Mail-Marketing? Dann melde Dich für unseren Newsletter an!
Abonniere unseren Feed und lass Dich in Deinem RSS-Reader über neue Blogbeiträge informieren..
Du interessierst Dich für unsere leistungsstarken Produkte oder unsere Services? Hier erfährst Du mehr:
Hier haben wir noch mehr E-Mail-Marketing-Wissen für Dich: