05.08.2010|CEO-Blog

Mit der De-Mail zur rechtssicheren E-Mail

Martin Bucher

 

Die E-Mail ist bis heute eines der wichtigsten Medien in der digitalen Kommunikation. Sie hat sich weder vom technischen Fortschritt in der IT-Welt noch vom Aufkommen der Sozialen Netzwerke beeindrucken lassen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Allerdings kündigen sich zurzeit Entwicklungen an, die die E-Mail-Kommunikation beeinflussen können: Sicher haben Sie schon von der De-Mail gehört.

Mangelnde Rechtssicherheit der E-Mail
Die Stärke des Mediums „E-Mail“ liegt in ihrer Einfachheit – und genau das macht sie angreifbar. So ist es relativ einfach, E-Mails unter gefälschtem Absendernamen zu versenden – was Spam-Versender für sich zu nutzen wissen. Auch können Inhalte von E-Mails bei ihrem Weg durch das Internet mitgelesen oder verändert werden. Zudem ist eine rechtssichere Empfangsbestätigung wie bei einem Einschreiben nicht möglich.

Verschiedenste Techniken waren hier um Abhilfe bemüht. Beispielsweise können E-Mails mit einer digitalen Signatur versehen werden, um Fälschungen der Absenderadresse zu erkennen. Dies nutzen wir auch bei den E-Mails, die über unseren ASP-Service versandt werden.

Damit wird allerdings keine Rechtsverbindlichkeit der E-Mail-Inhalte erreicht. Es gibt zwar auch hierfür Verfahren, aber diese konnten sich nicht in der notwendigen Breite durchsetzen. Deshalb ist bei den meisten Rechtsgeschäften immer noch die persönlich unterschriebene Briefpost notwendig.

De-Mail: Beweiskraft wie ein Einschreiben
Mit De-Mail startete die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Technologiepartnern eine Initiative, die die von der Papierpost gewohnte Rechtssicherheit auf den elektronischen Brief überträgt. Diese basiert auf einem eigens dafür zugeschnittenen Gesetz – dem De-Mail-Gesetz.

Jeder, der dieses Gesetz erfüllt, kann „De-Mail-Anbieter“ werden. Aktuell sind das GMX, Web.de und die Telekom. Weitere stehen in den Startlöchern. Bei den Anbietern kann man heute schon seine Wunschadresse kostenlos reservieren. Meine bei GMX lautet „martin.bucher.2@gmx-de-mail.de“. Die Nutzung ist allerdings erst ab 2011 möglich. Übrigens enden De-Mail-Adressen immer mit „de-mail.de“ – auch das ist durch das Gesetz geregelt.

Einer der wichtigsten Aspekte bei der rechtssicheren E-Mail ist die Garantie, dass alle Teilnehmer des E-Mail-Verkehrs tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Deshalb muss man sich bei Beantragung einer De-Mail-Adresse einmalig ausweisen, beispielsweise mit dem Post-Ident-Verfahren oder mit dem ab Ende 2010 erhältlichen neuen elektronischen Personalausweis. So einfach ohne Identitätsprüfung wie bei einer Freemailer-Adresse geht es hier nicht. Auf Wunsch bekommt der Absender eine Versand- und Empfangsbestätigung – wie bei einem Einschreiben.

Briefgeheimnis gewahrt
Hat man sich einmal angemeldet, kann man ab 2011 mit dem Versand von De-Mails loslegen. Die rechtsverbindlichen E-Mails werden dabei elektronisch unterschrieben und verschlüsselt auf ihren Weg zum Empfänger gesendet und können nach dem Versand weder verändert noch mitgelesen werden. Als Unterschrift wird hier entweder der neue Personalausweis eingesetzt oder eine „mobile TAN-Nummer“, die per SMS an das Handy des Absenders gesendet wird.

Nachrichten zwischen verschiedenen De-Mail-Anbietern auszutauschen, ist kein Problem. Was nicht geht, ist der rechtsverbindliche E-Mail-Verkehr zwischen einer De-Mail- und einer herkömmlichen E-Mail-Adresse. Ich erwarte aber, dass mit der Zeit die meisten Bürger, Firmen und Behörden eine De-Mail-Adresse besitzen werden. Wer weiß, vielleicht wird das De-Mail-Verfahren sogar ein Exportschlager und damit den internationalen E-Mail-Verkehr rechtsverbindlich machen?

Geringe Nutzungsgebühren statt hoher Portokosten
Selbstverständlich ist die Nutzung der De-Mail-Dienste nicht gratis. Die Anbieter verlangen hier eine Nutzungsgebühr. Preise in Höhe von etwa 15 Cent werden aktuell diskutiert. Für weitere Premiumdienste wie das dem Postbrief nachempfundene „Einschreiben“ oder – auch spannend – der Hybridbrief werden weitere Gebühren fällig. Beim Hybridbrief wird dem Empfänger die De-Mail als echte Papierpost zugestellt.

Mein Fazit
Insgesamt gefällt mir bei De-Mail, dass hier offensichtlich Praktiker mit am Werk waren. Für Firmen wird es relativ einfach sein, ihren E-Mail-Verkehr nahtlos an das De-Mail-System anzubinden. Mitarbeiter werden ihre gewohnten E-Mail-Programme verwenden und trotzdem an Empfänger im De-Mail-Verbund rechtsverbindliche E-Mails senden können.

Ich denke, dass sich De-Mail durchsetzen wird, weil es ein einfaches Verfahren ist, welches auf bewährten Technologien basiert. Zudem ist es jedem freigestellt, selbst De-Mail-Anbieter zu werden – solange er sich an das Gesetz hält. Es ist ein guter und wichtiger Schritt für das Medium „E-Mail“.

Der E-Postbrief: Konkurrenzprodukt der Deutschen Post
Mit massiver TV-Werbung bewirbt die Deutsche Post den E-Postbrief. Dieser verfolgt ähnliche Ziele wie die De-Mail: rechtssichere und -verbindliche E-Mail-Kommunikation. Hatte sich die Deutsche Post anfänglich noch bei dem De-Mail-Projekt beteiligt, so rief sie mit dem E-Postbrief ein Konkurrenzprojekt ins Leben. Was genau sich dahinter verbirgt, lesen Sie im CEO-Blogbeitrag "Der E-Postbrief: Mehr Rechtssicherheit im digitalen Postfach".

Update 5. November 2011: De-Mail startet später als geplant
Der Start der rechtssicheren E-Mail De-Mail verzögert sich. Der geplante Termin Anfang Januar ist nicht mehr zu halten. Der Grund: Das nötige Gesetz wird voraussichtlich erst im Februar verabschiedet. Die beteiligten Unternehmen planen daher den Beginn frühestens im März.

Weitere Informationen auf www.welt.de

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