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Martin Bucher
Die E-Mail ist bis heute eines der wichtigsten Medien in der digitalen
Kommunikation. Sie hat sich weder vom technischen Fortschritt in der
IT-Welt noch vom Aufkommen der Sozialen Netzwerke beeindrucken lassen.
Das wird auch in Zukunft so bleiben. Allerdings kündigen sich zurzeit
Entwicklungen an, die die E-Mail-Kommunikation beeinflussen können:
Sicher haben Sie schon von der De-Mail gehört.
Mangelnde Rechtssicherheit der E-Mail
Die
Stärke des Mediums „E-Mail“ liegt in ihrer Einfachheit – und genau das
macht sie angreifbar. So ist es relativ einfach, E-Mails unter
gefälschtem Absendernamen zu versenden – was Spam-Versender für sich zu
nutzen wissen. Auch können Inhalte von E-Mails bei ihrem Weg durch das
Internet mitgelesen oder verändert werden. Zudem ist eine rechtssichere
Empfangsbestätigung wie bei einem Einschreiben nicht möglich.
Verschiedenste
Techniken waren hier um Abhilfe bemüht. Beispielsweise können E-Mails
mit einer digitalen Signatur versehen werden, um Fälschungen der
Absenderadresse zu erkennen. Dies nutzen wir auch bei den E-Mails, die
über unseren ASP-Service versandt werden.
Damit wird allerdings
keine Rechtsverbindlichkeit der E-Mail-Inhalte erreicht. Es gibt zwar
auch hierfür Verfahren, aber diese konnten sich nicht in der notwendigen
Breite durchsetzen. Deshalb ist bei den meisten Rechtsgeschäften immer
noch die persönlich unterschriebene Briefpost notwendig.
De-Mail: Beweiskraft wie ein Einschreiben
Mit
De-Mail startete die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
Technologiepartnern eine Initiative, die die von der Papierpost gewohnte
Rechtssicherheit auf den elektronischen Brief überträgt. Diese basiert
auf einem eigens dafür zugeschnittenen Gesetz – dem De-Mail-Gesetz.
Jeder,
der dieses Gesetz erfüllt, kann „De-Mail-Anbieter“ werden. Aktuell sind
das GMX, Web.de und die Telekom. Weitere stehen in den Startlöchern.
Bei den Anbietern kann man heute schon seine Wunschadresse kostenlos
reservieren. Meine bei GMX lautet „martin.bucher.2@gmx-de-mail.de“. Die
Nutzung ist allerdings erst ab 2011 möglich. Übrigens enden
De-Mail-Adressen immer mit „de-mail.de“ – auch das ist durch das Gesetz
geregelt.
Einer der wichtigsten Aspekte bei der rechtssicheren
E-Mail ist die Garantie, dass alle Teilnehmer des E-Mail-Verkehrs
tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Deshalb muss man
sich bei Beantragung einer De-Mail-Adresse einmalig ausweisen,
beispielsweise mit dem Post-Ident-Verfahren oder mit dem ab Ende 2010
erhältlichen neuen elektronischen Personalausweis. So einfach ohne
Identitätsprüfung wie bei einer Freemailer-Adresse geht es hier nicht.
Auf Wunsch bekommt der Absender eine Versand- und Empfangsbestätigung –
wie bei einem Einschreiben.
Briefgeheimnis gewahrt
Hat
man sich einmal angemeldet, kann man ab 2011 mit dem Versand von
De-Mails loslegen. Die rechtsverbindlichen E-Mails werden dabei
elektronisch unterschrieben und verschlüsselt auf ihren Weg zum
Empfänger gesendet und können nach dem Versand weder verändert noch
mitgelesen werden. Als Unterschrift wird hier entweder der neue
Personalausweis eingesetzt oder eine „mobile TAN-Nummer“, die per SMS an
das Handy des Absenders gesendet wird.
Nachrichten zwischen
verschiedenen De-Mail-Anbietern auszutauschen, ist kein Problem. Was
nicht geht, ist der rechtsverbindliche E-Mail-Verkehr zwischen einer
De-Mail- und einer herkömmlichen E-Mail-Adresse. Ich erwarte aber, dass
mit der Zeit die meisten Bürger, Firmen und Behörden eine
De-Mail-Adresse besitzen werden. Wer weiß, vielleicht wird das
De-Mail-Verfahren sogar ein Exportschlager und damit den internationalen
E-Mail-Verkehr rechtsverbindlich machen?
Geringe Nutzungsgebühren statt hoher Portokosten
Selbstverständlich
ist die Nutzung der De-Mail-Dienste nicht gratis. Die Anbieter
verlangen hier eine Nutzungsgebühr. Preise in Höhe von etwa 15 Cent
werden aktuell diskutiert. Für weitere Premiumdienste wie das dem
Postbrief nachempfundene „Einschreiben“ oder – auch spannend – der
Hybridbrief werden weitere Gebühren fällig. Beim Hybridbrief wird dem
Empfänger die De-Mail als echte Papierpost zugestellt.
Mein Fazit
Insgesamt
gefällt mir bei De-Mail, dass hier offensichtlich Praktiker mit am Werk
waren. Für Firmen wird es relativ einfach sein, ihren E-Mail-Verkehr
nahtlos an das De-Mail-System anzubinden. Mitarbeiter werden ihre
gewohnten E-Mail-Programme verwenden und trotzdem an Empfänger im
De-Mail-Verbund rechtsverbindliche E-Mails senden können.
Ich
denke, dass sich De-Mail durchsetzen wird, weil es ein einfaches
Verfahren ist, welches auf bewährten Technologien basiert. Zudem ist es
jedem freigestellt, selbst De-Mail-Anbieter zu werden – solange er sich
an das Gesetz hält. Es ist ein guter und wichtiger Schritt für das
Medium „E-Mail“.
Der E-Postbrief: Konkurrenzprodukt der Deutschen Post
Mit massiver TV-Werbung bewirbt die Deutsche Post den E-Postbrief.
Dieser verfolgt ähnliche Ziele wie die De-Mail: rechtssichere und
-verbindliche E-Mail-Kommunikation. Hatte sich die Deutsche Post
anfänglich noch bei dem De-Mail-Projekt beteiligt, so rief sie mit dem
E-Postbrief ein Konkurrenzprojekt ins Leben. Was genau sich dahinter
verbirgt, lesen Sie im CEO-Blogbeitrag "Der E-Postbrief: Mehr Rechtssicherheit im digitalen Postfach".
Update 5. November 2011: De-Mail startet später als geplant
Der
Start der rechtssicheren E-Mail De-Mail verzögert sich. Der geplante
Termin Anfang Januar ist nicht mehr zu halten. Der Grund: Das nötige
Gesetz wird voraussichtlich erst im Februar verabschiedet. Die
beteiligten Unternehmen planen
daher den Beginn frühestens im März.
Weitere Informationen auf www.welt.de
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